



5. Einschätzungs-Regel des epaPSYC
5
Kompensation der Beeinträchtigung
durch Hilfsmittel



Die 5. Einschätzungs-Regel lautet, dass eine Patientin dann die „volle Fähigkeit“ erhält, wenn eine Beeinträchtigung durch den Einsatz von Hilfsmitteln vollständig kompensiert werden kann.
Nehmen wir die Patientin Frau Frei, die bei einem Unfall vor einigen Jahren ihr Bein verloren hat.
Heute nutzt sie ihre Beinprothese völlig selbstständig und läuft auch längere Strecken ohne Einschränkungen.
Mit ihrer Prothese treibt sie sogar Sport!
Frau Frei hat damit im Item „Fortbewegung“ die volle Fähigkeit und wird mit einer 4 bewertet.

