

1. Einschätzungs-Regel des epaAC
1
aktueller Patientenzustand

Frau Paulis Zustand hat sich im Vergleich zu gestern verändert. Gestern hat sie sich noch mit etwas Hilfe alleine gewaschen. Heute muss sie im Bett gewaschen werden und hilft kaum mit …



Die 1. Regel im epaAC lautet, dass du immer den aktuellen Patientenzustand beurteilst.
Schwankt der Zustand der Patientin im Betrachtungszeitraum, dann ist jener Zustand maßgeblich, der überwiegt.
Sollte es einmal vorkommen, dass du den Zustand der Patientin nicht eindeutig dem epa-Punktesystem zuordnen kannst, dann wählst du die schlechtere Stufe.
Eva: Frau Paulis Zustand hat sich im Vergleich zu gestern verändert. Gestern hat sie sich noch mit etwas Hilfe alleine gewaschen. Heute muss sie im Bett gewaschen werden und hilft kaum mit …

