



4
volle Fähigkeit
3
überwiegend vorhandene Fähigkeit



2
gering vorhandene Fähigkeit
1
keine Fähigkeit
Skalierung des epaAC
Im nächsten Schritt erfährst du, wie die Skalierung in Software abgebildet wird.

Die Skalierung ist nach folgendem Prinzip aufgebaut:
4 Punkte vergibst du, wenn die Patientin die Fähigkeit besitzt, die erforderlichen Handlungen selbstständig durchzuführen.
3 Punkte bekommt die Patientin, wenn sie die meisten Handlungen selbstständig durchführen kann, jedoch punktuell Unterstützung oder Anleitung für einzelne Handlungen benötigt.
2 Punkte vergibst du, wenn die Patientin bei den meisten Handlungen Unterstützung oder Anleitung benötigt und nur einzelne Handlungen selbstständig durchführen kann.
1 Punkt erhält die Patientin, wenn sie keine Fähigkeit besitzt, die erforderlichen Handlungen selbstständig durchzuführen.
Im nächsten Schritt erfährst du, wie die Skalierung in Software abgebildet wird.

