4

volle Fähigkeit

3

überwiegend vorhandene Fähigkeit

2

gering vorhandene Fähigkeit

1

keine Fähigkeit

Skalierung des epaAC

Im nächsten Schritt erfährst du, wie die Skalierung in Software abgebildet wird. 

Die Skalierung ist nach folgendem Prinzip aufgebaut:

4 Punkte vergibst du, wenn die Patientin die Fähigkeit besitzt, die erforderlichen Handlungen selbstständig durchzuführen.

3 Punkte bekommt die Patientin, wenn sie die meisten Handlungen selbstständig durchführen kann, jedoch punktuell Unterstützung oder Anleitung für einzelne Handlungen benötigt.

2 Punkte vergibst du, wenn die Patientin bei den meisten Handlungen Unterstützung oder Anleitung benötigt und nur einzelne Handlungen selbstständig durchführen kann.

1 Punkt erhält die Patientin, wenn sie keine Fähigkeit besitzt, die erforderlichen Handlungen selbstständig durchzuführen.

 

Im nächsten Schritt erfährst du, wie die Skalierung in Software abgebildet wird.